Transparenzerklärung – Politische Werbung

Diese Seite enthält Informationen gemäß Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

1. Verantwortlicher und Auftraggeber

Freie Wählervereinigung Schwabmünchen e. V.
Vertreten durch den 1. Vorstand

Enzo Hirsch
Hochfeldstraße 23
86830 Schwabmünchen

E-Mail: info@fwv-smue.de

Die Freie Wählervereinigung Schwabmünchen e. V. ist Auftraggeber und Finanzierer der politischen Werbung.

2. Art der politischen Werbung

Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 werden folgende Formen politischer Werbung eingesetzt:

  • Plakate (Formate A0 und A1) im Stadtgebiet Schwabmünchen und den Ortsteilen
  • Flyer und Handzettel
  • Online-Werbung über die Website sowie soziale Netzwerke (Instagram, Facebook, YouTube)
  • Weitere Werbemittel wie Beachflags und Bierdeckel

3. Zeitraum der Veröffentlichung

Die Veröffentlichung der politischen Werbung erfolgt ab Dezember 2025
und endet mit der Kommunalwahl am 8. März 2026 bzw. im Falle einer Stichwahl spätestens am 22. März 2026.

4. Wahlbezug

Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl in Schwabmünchen am 8. März 2026.

5. Herkunft der Finanzmittel

Die Finanzierung der politischen Werbung erfolgt aus:

  • Mitgliedsbeiträgen
  • Spenden
  • Eigenmitteln des Vereins

6. Meldestelle gemäß Art. 15 Abs. 1 TTPW-VO

Hinweise auf möglicherweise nicht konforme politische Werbung können an folgende Kontaktadresse gerichtet werden:

Enzo Hirsch
Freie Wählervereinigung Schwabmünchen e. V.

E-Mail: info@fwv-smue.de

7. Gültigkeit dieser Erklärung

Diese Transparenzerklärung wird für den Zeitraum der Kommunalwahl 2026 bereitgestellt und nach Abschluss der Wahl vorgehalten.